Welche Anlagen gelten als Neuanlagen?
Als Neuanlage gelten alle Anlagen, die am 21. Dezember 2018 oder später in Betrieb genommen und bis zum 19. Dezember 2017 oder später genehmigt wurden. Anlagen, die früher in Betrieb genommen wurden, gelten als Bestandsanlagen*. Für Neu- und Bestandsanlagen gelten unterschiedliche NOx-Grenzwerte.
*Ausnahme sind Anlagen, die am 20. Dezember 2018 in Betrieb genommen wurden und deren Genehmigung am 19. Dezember 2017 oder später erfolgte. Diese Anlagen sind ebenfalls als Neuanlagen zu bezeichnen.
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