Flexibilitätsprämie für Biogasanlagen

Förderung durch die Bundesregierung:

  • Förderprämie in Höhe von 130 € je zusätzlich installiertem kWel
  • Gezahlt über 10 Jahre (oder bis Ablauf der EEG-Umlage)
  • Flex-Prämie endet nicht bei Verdopplung!
  • Bis zum 5-fachen der Bemessungsleistung möglich!

Flexibilitätsprämie nutzen: mit MWM flexibel in die Biogaszukunft

Die Flexibilitätsprämie im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist eine gute Chance für Anlagenbetreiber, ihre Biogasanlage fit für die Zukunft zu machen. Nutzen Sie als Betreiber von Biogasanlagen die Flexibilitätsprämie, solange es sie noch gibt, denn es ist nicht sicher, ob sie auch im nächsten EEG enthalten ist.

Der Energiemarkt in Deutschland hat in den letzten Jahren einen rasanten Wandel genommen. Der Anteil erneuerbarer Energien, insbesondere Wind und Solar, nimmt kontinuierlich zu. Strom aus Kohle- und Kernkraft wird zukünftig immer unbedeutender. Auf Grund der Tatsache, dass Wind- und Solar-Kraft nicht immer vorherrschend sind und zudem noch keine wirtschaftlichen Speichertechnologien existieren, kommt der flexiblen, bedarfsorientierten Stromerzeugung aus regelbaren Anlagen eine immer größere Bedeutung zu. Grundlastbetrieb wird quasi überflüssig. Biogasanlagen besitzen hervorragende Voraussetzungen, um diese Anforderungen zu erfüllen. Aus diesem Grund fördert auch die Bundesregierung die flexible Fahrweise von Biogasanlagen durch die sogenannte Flexibilitätsprämie. Betreiber die auf Flexbetrieb umstellen haben nicht nur die Chance höhere Ertragspotenziale zu realisieren, sondern stellen sich auch für einen wirtschaftlichen Betrieb ihrer Anlage nach Ablauf der EEG-Förderung auf.

Als Betreiber von Biogasanlagen von der Flexibilitätsprämie profitieren

Mit der Neufassung des EEG, die am 1. Januar 2012 in Kraft trat, wurde die Flexibilitätsprämie für Betreiber von Biogasanlagen und Biomethananlagen eingeführt, die ihren Strom direkt an der Strombörse vermarkten. Anspruch auf die Flexibilitätsprämie (auch Flex-Prämie genannt) haben alle Betreiber von Anlagen, die im Marktprämienmodell vergütet werden. Das Ziel der Flexibilitätsprämie ist es, den Anteil an der regelbaren, flexiblen Stromproduktion zu erhöhen, um möglichst dann viel Strom zu produzieren, wenn die Stromnachfrage hoch ist, diese aber nur unzureichend durch erneuerbare Energien gedeckt werden kann. Mit der Flexprämie werden Anlagenbetreiber finanziell unterstützt, sobald sie die installierte Leistung ihrer Anlagen erhöht haben. Mit dem EEG 2014 teilt sich die Förderung von Flexibilität in zwei Bonusmodelle. Für Bestandsanlagen gilt die mit dem EEG 2012 eingeführte Flexibilitätsprämie.

MWM neues Energiemarkt-Design
Das neue Energie-Marktsystem erfordert Flexibilität und keinen Dauerbetrieb

Für Neuanlagen, die ab dem 1. August 2014 in Betrieb genommen werden, greift der Flexibilitätszuschlag. Die Flexibilitätsprämie besitzt einen Zubaudeckel von insgesamt 1350 MW. Der aktuelle Stand der über die Flexibilitätsprämie vergüteten Leistung ist bei der Bundesnetzagentur erhältlich. Bestandsanlagen, die vor dem 01. August 2014 in Betrieb genommen worden sind, erhalten nach § 54 EEG 2014 je zusätzlich installiertem Kilowatt pro Jahr 130 Euro.

Flexibilität wird durch die Bundesregierung stark gefördert, wenige Anlagen nutzen bislang das Potenzial

  • Förderprämie in Höhe von 130 € je zusätzlich installiertem kWel
  • Gezahlt über 10 Jahre (oder bis Ablauf der EEG-Umlage)
  • Flex-Prämie endet nicht bei Verdopplung!
  • Bis zum 5-fachen der Bemessungsleistung möglich!
  • Aber: Zusätzlich installierte Leistung darf nicht durchgängig abgerufen werden, Ziel ist die Erhöhung des flexiblen Anteils. Daher darf die Höchstbemessungsleistung der ersten Anlage nicht überschritten werden
  • Deckelung bei 1.350 MW (aktuell vergeben: 30 MW)

Schwere Zeiten oder gute Perspektiven für die Biogasbranche in Deutschland

Wie eine mögliche Anschlussregelung für Biogasanlagen aussehen wird, die in wenigen Jahren aus der EEG-Förderung herausfallen, steht noch nicht fest. Sicher ist, dass die Flexibilsierung von Biogasanlagen über die Flexibilitätsprämie heute eine gute Möglichkeit darstellt, sich auf den Strommarkt der Zukunft einzustellen. Dabei spielt der Stromhandel (Day ahead und Intraday) eine immer stärkere Rolle. Die Regelenergie ist Standard für die meisten Anlagen und ein wichtiges Ertragsstandbein, aber die Preise hierfür sinken deutlich. Der Fahrplanbetrieb dagegen bekommt immer mehr Bedeutung. Je kurzfristiger eine Biogasanlage reagieren könnte, desto höher sind auch die Erlöse. Am höchsten ist das Erlöspotenzial im Intradayhandel, weil hier auch die Preisdifferenzen am höchsten sind.

EPEX-Spotmarkt: Marktvolumen 50 – 80 GW Leistung

Durch Terminkontrakte gedeckt (Erzeuger, Vertriebe, Handel)

Kontrakte werden am Spotmarkt ausgeglichen:

  • day ahead-Auktion ganze Stunden (Vortag 12 Uhr)
  • day ahead Viertelstunden (2. Auktion Vortag 15 Uhr)
  • intraday (¼-Stundenhandel bis 45 Min. vor Lieferung)

Regelleistung übernimmt die „Nachsteuerung“ der Marktfehler!

Marktvolumen = 4 – 5 GW Leistung maximal

  • ÜNB gleicht aus und ruft RL ab bei
  • Über-/Unterspeisung bei steilen Lastgradienten
  • Prognoseabweichungen: Minutenreserve, Sekundärregelung
  • Frequenzschwankungen: Primärregelleistung

(auch: Ausgleichsenergie bei Fahrplanabweichung)

Zeitfenster in Einstieg der Flexibilität nutzen, solange das aktuelle EEG noch besteht

Anlagenbetreiber sollten möglichst frühzeitig mit der bedarfsgerechten Erzeugung beginnen, um sich auf die Märkte der Zukunft einzustellen. Denn schon Anfang 2016 beginnt die Diskussion um das nächste Gesetz. Wenn die EEG-Förderung ausläuft, gibt es keine Marktprämie mehr, dann müssen die Anlagen auf dem Strommarkt klar kommen. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass die Flex-Prämie ein neues BHKW und den größeren Gasspeicher, Trafo, Netzanschluss, der größeren Gasstrecke, Genehmigung usw. zumindest teilweise finanzieren.

Für die Anlagenbetreiber, die noch vor August 2014 (dem Zeitpunkt, an dem das neue EEG in Kraft getreten ist) die Flex-Prämie beantragt hatten, läuft bereits die Zehnjahresfrist. Entscheidend ist die Inanspruchnahme, aber nicht der tatsächliche Einstieg in die Flexibilisierung. Wer die Prämie beantragt, aber noch nicht in die Flexibilisierung eingestiegen ist, lässt wertvolle Zeit der Förderung verstreichen. Die Novellierung des EEG, welche am 01. August 2014 in Kraft getreten ist, ermöglicht auch Bestandsbiogasanlagen die Flexibilitätsprämie zu beanspruchen. Diese belohnt das Bereitstellen höherer installierter BHKW-Leistung als durchschnittlich über das Jahr gefahren wird.

Ziel eines flexiblen Anlagenbetriebes für den Betreiber ist neben der bedarfsgerechten Bereitstellung von Strom natürlich immer die Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der Biogasanlage. Ob dieses Ziel erreicht werden kann, hängt von technischen, betriebswirtschaftlichen, energiewirtschaftlichen und juristischen Fragestellungen ab.

Auf einen Blick: alle Argumente für Flexprämie

FaktenIhr Vorteil
Hohe, gleichbleibende FörderzahlungBHKW & Teile der Peripherie werden bezahlt
Bedarfsorientierte EinspeisungZusatzerlöse über Strombörse (1,5-2 Ct/kWh)
BHKW Verfügbarkeit100% Biogasverwertung => Substrateinsparung
Wirkungsgradsteigerung (Neu-BHKW)Substrateinsparung und somit Erlössteigerung
Weniger BetriebsstundenKein Druck 100%-Verfügbarkeit / „Ruhige Nächte“
Flex BHKW altern langsamerStille Reserven (nach 10 Jahren nur 20-40.000 Bh)
Perspektive nach EEG-FörderungHohe Preise am Strommarkt besser nutzen

 
 Warum mit MWM in die Flexibilisierung?

Referenz-Broschüre zur Flexibilisierung:
Biogasanlage Ahe

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Foto: © Karin Jähne / Adobe Stock

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